Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen RimReborn – Powered by Lindner (nachfolgend „RimReborn“) und deren Kunden, sowohl Privatkunden als auch gewerblichen Kunden (Händler). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RimReborn hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages durch RimReborn zustande.
3. Leistungsbeschreibung
RimReborn bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich der Felgenreparatur, Pulverbeschichtung, Hochglanzverdichtung, CNC-Glanzdrehen und Lackierarbeiten an.
• Reparaturen: Alle Reparaturen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben, den Empfehlungen der Fahrzeug- und Felgenhersteller sowie nach dem Stand der Technik.
• Farbabweichungen: Bei der Bearbeitung von Einzelstücken kann es aufgrund von Alterung, Witterungseinflüssen oder bereits vorhandenen Lackierungen zu Farbabweichungen kommen. Dies stellt keinen Mangel dar.
• Ablehnung von Aufträgen: RimReborn behält sich das Recht vor, Reparaturen abzulehnen, wenn der Schaden eine zulässige oder technisch sichere Reparatur unmöglich macht (z. B. bei extremen Verformungen oder Haarrissen).
4. Besondere Regelungen für Händlerkunden
• Sonderkonditionen: Händler erhalten gesonderte Preislisten und Rabatte gemäß individueller Vereinbarung.
• Gewährleistung: Bei gewerblichen Kunden wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Abnahme der Leistung beschränkt.
• Haftung für Weiterverkauf: Händler bestätigen mit Auftragserteilung, dass sie ihre Endkunden über die Art der durchgeführten Reparatur, mögliche Farbabweichungen sowie technische Grenzen informieren. Eine Haftung für Folgeschäden beim Endkunden wird ausgeschlossen.
• Abholungen & Logistik: Händler können auf Wunsch einen Hol- und Bringservice beauftragen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Felgen an den Fahrer auf den Händler über.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
• Preisanpassungen: RimReborn behält sich Preisänderungen vor, wenn sich der Leistungsumfang nachträglich ändert oder zusätzliche Arbeiten notwendig werden.
• Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug behält sich RimReborn vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Felgen in gereinigtem Zustand anzuliefern, damit eine korrekte Schadensbewertung und Bearbeitung möglich ist. RimReborn übernimmt keine Haftung für Verschmutzungen, die zu versteckten Schäden führen, die erst im Prozess sichtbar werden.
7. Gewährleistung und Haftung
• Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, für Händler jedoch die verkürzte Frist gemäß Abschnitt 4.
• Haftungsbeschränkung: RimReborn haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
• Haftungsausschluss:
• Keine Haftung für Schäden, die auf vorher bestehende Materialfehler, Korrosion, unsachgemäße Montage oder Nutzung der Felge zurückzuführen sind.
• Keine Haftung für Folgeschäden wie z. B. Reifenschäden, Fahrwerksdefekte oder Unfälle, sofern diese nicht unmittelbar durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von RimReborn verursacht wurden.
• Keine Haftung für Farbabweichungen oder Glanzunterschiede, wenn der Kunde nur einzelne Felgen eines Satzes zur Bearbeitung gibt.
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8. Abholung und Lieferung
• Abholung: Abholungen erfolgen nach vorheriger Terminabsprache.
• Gefahrübergang: Mit Übergabe der Felgen an den Transporteur oder Fahrer geht die Gefahr auf den Kunden über.
• Nichtabholung: Werden Felgen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung abgeholt, behält sich RimReborn vor, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RimReborn.
10. Datenschutz
Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von RimReborn.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
